Was ist eigentlich..
Mütterpflege
Als Mütterpflegerin unterstütze ich Dich ganz praktisch während der Schwangerschaft, im Wochenbett oder in der Zeit danach bei Dir zu Hause.
Ich kümmere mich ganz nach Deinen Wünschen um Dich, Dein Baby, Deine größeren Kinder, den Haushalt, den Einkauf oder sonstige Dinge, die im Alltag anfallen, so dass Du in Ruhe Deine Wochenbettzeit genießen und in Deiner Rolle als Mama ankommen kannst.
Ich übernehme dabei keine medizinische Pflege, sondern unterstütze im Alltag und sorge für Stabilität, Ruhe und Struktur. Ziel ist es, Überforderung zu vermeiden, Heilungsprozesse zu fördern und die gesamte Familie zu entlasten.
Für wen ist Mütterpflege sinnvoll?
Mütterpflege kann für viele Familien eine wertvolle Unterstützung sein, insbesondere:
nach einer schwierigen Geburt oder einem Kaiserschnitt
bei Mehrlingsgeburten
wenn ältere Geschwister versorgt werden müssen
bei körperlicher Erschöpfung oder Komplikationen nach der Geburt
bei psychischer Belastung, z. B. Erschöpfung, Anpassungsschwierigkeiten oder Überforderung
bei Erkrankung der Mutter während Schwangerschaft oder Stillzeit
wenn der Partner beruflich stark eingebunden oder nicht verfügbar ist
bei fehlendem familiären Unterstützungsnetz
Mütterpflege ist keine Luxusleistung, sondern eine präventive Hilfe, um die Gesundheit der Mutter und das Wohl der Familie zu schützen.
Kosten & Kostenübernahme
Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn von 40€
Als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen kann ich mit meiner IK-Nummer nach ärztlicher Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Diese übernehmen die Kosten meiner Tätigkeit als Mütterpflegerin nach folgender gesetzlicher Grundlage teilweise oder ganz.
§24 h SGB V
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung - keine im Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen. Rahmen: bis 4 Wochen nach der Geburt (Achtung Elternzeit)
- zuzahlungsfrei -
§38 SGB V
Haushaltshilfe im Krankheitsfall - ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 - keine im Haushalt lebende Person kann die Haushaltsführung übernehmen - mit Zuzahlung.
Die Höhe der Kostenübernahme ist sehr individuell und richtet sich nach deinem tatsächlichen Bedarf. Wird nur ein Teil meines Stundensatzes übernommen, stelle ich die Differenz privat in Rechnung.
Kostenübernahme der Krankenkasse
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Kosten für eine Mütterpflegerin teilweise oder voll. Welchen Stundensatz die Krankenkasse übernimmt, ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Bei privaten Versicherungen ist die Kostenübernahme noch nicht geläufig, aber eine Anfrage bei deiner Versicherung und der Beihilfe lohnt sich immer. Welcher Umfang bewilligt wird, ist von bestimmten Rahmenbedingungen abhängig.
Folgende Punkte solltest du für die Antragstellung erfüllen:
1. Du bist nicht in der Lage, den Haushalt weiterzuführen.
2. Es ist auch sonst niemand da, der den Haushalt weiterführen kann (z.B. Partner*in in Elternzeit oder nicht erwerbstätig)
3. Es liegt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor.
4. Es lebt mindestens ein Kind im Haushalt (Baby zählt mit)
Du musst bei deiner Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe" stellen. Das Formular kannst du online bei deiner Krankenkasse herunterladen oder telefonisch anfragen. Es ist sehr empfehlenswert, den Antrag bereits in der Schwangerschaft vorzubereiten.
Beim Ausfüllen des Antrags helfe ich dir gerne (Hinweis: ich bin keine privat beschaffte Haushaltshilfe sondern eine Organisation).
Diesem Antrag muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung hinzugefügt werden. Das ist ein Attest, welches von deinem*r Frauenarzt*in, Hausarzt*in oder nach der Geburt auch im Krankenhaus ausgestellt werden muss. Hier steht drauf, welche medizinischen Indikationen die Grundlage für meine Unterstützung sind und in welchem Umfang du Unterstützung brauchst. Am besten sprichst du mit deinen Ärzten schon vor der Geburt darüber, dass du planst, eine Haushaltshile zu beauftragen. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung kann erst nach der Geburt ausgestellt werden, denn erst dann ist ersichtlich, ob und welche Indikationen vorliegen.
Eine Handreichung kannst du dir HIER kostenfrei herunterladen und deiner*m Arzt*in mit an die Hand geben.
Indikationen, bei denen du einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen kannst:
In der Schwangerschaft: Blutungen, ärztlich verordnete Bettruhe, Mehrlingsschwangerschaft, Hyperemesis, vorzeitige Wehen, Erschöpfung und psychische Belastung etc.
Nach der Geburt: Alleinerziehende, psychische Belastungen oder Erkrankungen, postpartale Depressionen, Mastitis, Stillprobleme, oder auch bei körperlichen Einschränkungen durch die Geburt, hoher Blutverlust etc.
Der Antrag wird gemeinsam mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und einem Kostenvoranschlag (den du von mir bekommst) eingereicht. Eine Antwort der Krankenkassen erfolgt innerhalb weniger Stunden bis zu 2 Wochen.
Meine Arbeit kann auch privat gebucht werden.
Wenn du also Interesse an einer Mütterpflegerin hast,melde Dich gern bei mir. In einem unverbindlichen telefonischen Kennenlerngespräch finden wir gemeinsam heraus, wie hoch dein Bedarf ist und wie meine Arbeit bei dir aussehen kann.